Gewährleistung

Die Gewährleistungszeit beträgt 24 Monate für neue Schweißmaschinen, zwölf Monate für neue Zubehörartikel und sechs Monate für Ersatzteile ab Datum der Rechnungsstellung an den Endverbraucher von dem Lieferanten oder dem Händler des Lieferanten. Die Originalrechnung dient als Nachweis für die Gewährleistungszeit.

Schweißbrenner und Zwischenschlauchpakete werden als Verschleißteile angesehen, und nur Defekte, die innerhalb von 12 Monatennach Lieferung auftreten und durch Material-oder Verarbeitungsfehler verursacht werden, werden als Gewährleistungsfall anerkannt.

Gewährleistungsbedingungen für Migatronic schweissmaschinen